Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) / Bund-Länder-Commission for Educational Planning and Research Promotion
Die BLK war (eigentlich bis zum 1. Januar 2007) das ständige Gesprächsforum für alle Bund und Länder
gemeinsam berührenden Fragen der Forschungsförderung (Artikel 1 des
BLK-Abkommens). Sie gibt den Regierungschefs des Bundes und der Länder
Empfehlungen zur Forschungsförderung. Die BLK hat nach der
Rahmenvereinbarung Forschungsförderung und den dazu ergangenen
Ausführungsvereinbarungen insbesondere folgende Aufgaben:
Sie strebt eine Abstimmung der forschungspolitischen Planungen und
Entscheidungen von Bund und Ländern an und entwickelt eine
mittelfristige Planung für diesen Bereich.
Sie plant Schwerpunktmaßnahmen und gibt Empfehlungen für die
gegenseitige Unterrichtung von Bund und Ländern in Angelegenheiten der
Forschungsförderung.
Sie schlägt den Regierungschefs des Bundes und der Länder die
Feststellung des jährlichen Zuschussbedarfs der von allen
Vertragschließenden gemeinsam finanzierten Forschungs- bzw.
Serviceeinrichtungen, Forschungsförderungsorganisationen und
Forschungsvorhaben vor.
Sie beschließt die Förderung von Forschungsbauten und besonders teurer
Großgeräte (über 5 Mio. EUR) nach Artikel 91 b Absatz 1 Nr. 3 GG.
Durch Beschluss der Regierungschefs des Bundes und der Länder ist der
BLK 1978 als zusätzliche Aufgabe die Behandlung von Grundsatzfragen der
Fachinformationssysteme zugewiesen worden.
Die Internetseite bietet Informationen zur BLK und zu aktuellen
Tätigkeitsbereichen sowie Pressemitteilungen und Veröffentlichungen.
Weitere wichtige Angebote der BLK im Internet sind das
Online-Informationssystem Studieren im Netz und der Onlinedienst Studien- & Berufswahl.
Im Ramen der Föderalismusreform wurde die BLK zum 1. Januar 2007 formell geschlossen - arbeitet aber noch weiter - , bis zum Januar 2008 soll eine neue institutionelle Form gefunden werden.